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Ab 6. Juli 2020 gilt Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 1. Juli 2020, als Präventionsmassnahme beschlossen, im öffentlichen Verkehr die Maskentragepflicht einzuführen. Ab Montag, 6. Juli 2020, müssen alle Kundinnen und Kunden zum Schutz der Mitreisenden und von sich selbst während der Reise in Zügen, Bussen, Trams, Schiffen und Seilbahnen eine Maske tragen. Das Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr wird entsprechend angepasst. 

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Aufgrund der steigenden Zahl von Coronavirus-Neuansteckungen hat der Bundesrat am Mittwoch, 1. Juli 2020, entschieden, im öffentlichen Verkehr als Präventionsmassnahme eine Maskentragepflicht einzuführen. Die Verordnung des Bundesrats tritt am Montag, 6. Juli 2020, in Kraft und gilt bis auf Weiteres in allen Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs; ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen. Für die Kundinnen und Kunden sowie für die Mitarbeitenden der Transportunternehmen bedeutet dies, dass während jeder Reise im öffentlichen Verkehr eine Maske getragen werden muss. Ausserhalb der Fahrzeuge – also beispielsweise auf dem Perron oder an den Bus- und Schiffhaltestellen – gilt die bisherige Regelung der dringenden Maskentrage-Empfehlung, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind einzig Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. Aus Sicherheitsgründen keine Maske trägt das Fahrpersonal in den Führerständen. 

Essen und Trinken ist im öffentlichen Verkehr nach wie vor erlaubt – während dieser Zeit kann die Maske entfernt werden. Zum Schutz der Mitreisenden und von sich selbst sind die Kundinnen und Kunden in Eigenverantwortung dafür besorgt, sich für die Reise im ÖV mit Masken auszurüsten. 

Gleichbleibende Aufgaben für das Personal

Die Einführung der Maskenpflicht ändert grundsätzlich nichts an den Aufgaben des Personals. Die Mitarbeitenden mit Kundenkontakt machen Kundinnen und Kunden, welche keine Masken tragen, auf die geltende Maskenpflicht aufmerksam. Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, kann aufgefordert werden, das Verkehrsmittel bei der nächsten Station zu verlassen. Falls es die Situation erfordert, werden die Transportpolizei oder entsprechende Sicherheitsdienste hinzugezogen. Die Mitarbeitenden des öffentlichen Verkehrs sprechen keine Busse aus. 

Information an die Reisenden über alle Kanäle

Die Bestimmungen des Schutzkonzepts für den öffentlichen Verkehr behalten weiterhin ihre Gültigkeit. In Abstimmung mit den Bundesämtern für Gesundheit (BAG) und Verkehr (BAV) werden die Systemführerinnen SBB und PostAuto das Konzept nun mit den Ausführungen zur Maskenpflicht ergänzen.

Die Kundinnen und Kunden, aber auch die Mitarbeitenden der Unternehmen, werden mit Durchsagen an den Bahnhöfen, in Zügen und Bussen und Seilbahnen sowie auf den elektronischen Kanälen oder auf den Anzeige-Monitoren informiert. 

Das aktuelle ÖV-Schutzkonzept wird mit der Maskenpflicht ergänzt

Die Sicherheit der Reisenden hat auch für die ÖV-Unternehmen höchste Priorität. Die Auslastung hat in den vergangenen Wochen zugenommen. Mit der Maskenpflicht zusätzlich zu den bisherigen Schutzmassnahmen kann die Prävention verstärkt werden. Die ÖV-Branche ist überzeugt, dass die Reisenden diese Vorgabe mittragen, um sich und andere zu schützen.

Das per 6. Juli 2020 angepasste Schutzkonzept im öffentlichen Verkehr orientiert sich an den Massnahmen des Bundesrates und bleibt bis auf Weiteres bestehen. Es wird jeweils angepasst, falls die Strategie des Bundesrats dies erfordert oder falls es während der Umsetzung notwendig wird.

Bei grenzüberschreitenden Verbindungen gilt das Territorialprinzip: Reisende müssen sich beim Grenzübertritt an die Vorgaben des jeweiligen Landes halten.

Die Transportunternehmen haben basierend auf dem bisherigen Schutzkonzept unter anderem die Reinigung und Desinfektion verstärkt und über die allgemeinen Verhaltensregeln informiert. Der Schutz der Kundinnen und Kunden und der Mitarbeitenden steht für die Unternehmungen im öffentlichen Verkehr an erster Stelle.