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Vereinbarung über die Rückzahlungen tritt in Kraft: Post kann nun alle Gelder zurückzahlen

Unter der Federführung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen öV-Direktoren (KöV) hat PostAuto im September eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung wird gültig, wenn bis zum 14. Dezember 18 Kantone und der Bund unterschrieben haben. Alle Kantone haben bis zum erwähnten Datum zugestimmt. Damit tritt die Vereinbarung in Kraft und die Post kann das Geld in den kommenden 30 Tage an die Kantone und den Bund überweisen. Damit löst die Post ihr Versprechen ein, jeden geschuldeten Franken zurückzuerstatten. Auch die weiteren Arbeiten zur Aufarbeitung der PostAuto-Affäre schreiten voran.

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Postauto

Im September haben das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die Konferenz der kantonalen öV-Direktoren (KöV) mit PostAuto aufgearbeitet, dass insgesamt 188.1 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurückzuzahlen sind. Dafür haben BAV, KöV und PostAuto eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Sie deckt den Zeitraum zwischen 2007 bis 2018 inklusive Zinsen ab (siehe dazu die Medienmitteilung vom 21. September 2018).
Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, wenn bis am 14. Dezember 2018 mindestens 18 Kantone und der Bund mit PostAuto eine individuelle Vereinbarung unterzeichnet haben. Diese Bedingung ist erfüllt. Bis zum erwähnten Datum haben sich alle Kantone mit PostAuto individuell und einvernehmlich geeinigt. «Wir halten Wort», sagt Urs Schwaller, Verwaltungsratspräsident der Post. «Wir konnten gemeinsam mit der KöV eine einvernehmliche Lösung finden.» Urs Schwaller dankt den Kantonen für die konstruktive Zusammenarbeit. «Ich bin erleichtert, dass wir das finanzielle Kapitel noch in diesem Jahr einvernehmlich mit Bund und Kantonen abschliessen können. Damit erfüllen wir einen wichtigen Teil unseres Versprechens, jeden geschuldeten Franken zurückzuzahlen.»

Post zahlt freiwillig 17.2 Millionen Franken für den verjährten Zeitraum

Der Untersuchungsbericht von Kellerhals Carrard hat gezeigt, dass es bereits vor 2007 unrechtmässige Umbuchungen gegeben hat. Zusätzlich zu den 188.1 Millionen Franken leistet PostAuto deshalb für zu Unrecht bezogene Subventionen für die Jahre 2004 bis 2006 weitere insgesamt 17.2 Millionen Franken freiwillig an die Besteller. Die Forderung wäre juristisch betrachtet zwar verjährt und müsste somit aus rechtlicher Sicht nicht bezahlt werden. Die Postführung hatte entschieden, dass auch diese Gelder zurückbezahlt werden, sobald die Rahmenvereinbarung in Kraft tritt. Dies ist nun der Fall. Damit fliessen diese Gelder in den kommenden 30 Tagen an die Geschädigten zurück. «Auch das ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen weiter zu stärken», ist Urs Schwaller überzeugt.
Zu den Arbeiten rund um die Rückzahlungen gehörte auch, dass die Post sämtliche Beträge und die zahlreichen vorliegenden Dokumente erneut überprüft hat. Zusätzlich zu diesen Kontrollen hat die Post ihre Mitarbeitenden aufgefordert, allfällige Ergänzungen zu melden. Dabei wurde festgestellt, dass 7 Gemeinden von der Post insgesamt 2,9 Mio. Franken zugute haben. Auch diese Beträge erstattet die Post zurück. Die genauen Modalitäten werden aktuell geprüft und gemeinsam mit den betroffenen Kantonen geklärt.

Weitere Arbeiten sind auf Kurs

Mit der finanziellen Bereinigung hat die Post einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht. Zur Aufarbeitung der PostAuto-Affäre gehören aber eine ganze Reihe von Massnahmen. Auch diese Arbeiten sind im Gang und auf Kurs.
«Wir haben in kurzer Zeit die vakanten Stellen bis hin zum CEO der Post besetzen können, was einen Neuanfang ermöglicht und Stabilität bringt», sagt Urs Schwaller. Der Verwaltungsrat hat im Juni beschlossen, die Revisionsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu wechseln. Der Auftrag wurde nach den Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts ausgeschrieben. Nach der Auswertung des WTO-Verfahrens hat der Verwaltungsrat entschieden, der Generalversammlung EY (Ernst & Young) als neue externe Revisionsstelle vorzuschlagen. Das angekündigte Compliance-Programm wird in den nächsten Monaten bei PostAuto implementiert.
Auch der Prozess zum geordneten Ausstieg aus dem Frankreichgeschäft schreitet voran. Erste Gespräche mit potentiellen Kaufinteressenten sind im Gange. Nach wie vor prüft die Post, ob sie Verantwortlichkeitsklagen und Schadenersatzleistungen geltend macht. Ein Entscheid hierzu soll im Frühjahr 2019 gefällt werden.