Reisen mit Velo

PostAuto bringt Sie und Ihr Velo zum passenden Ausgangspunkt Ihrer Tour. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Veloselbstverlad sowie der reservationspflichtigen Linien.

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Velomitnahme generell

  • Es gilt die Regel des Selbstverlads. Velos müssen vom Fahrgast selbst verladen oder bei vorhandenen Vorrichtungen auf-/eingehängt werden.
  • Auf nicht-reservationspflichtigen Linien können Velos generell mitgeführt werden.
  • Unter Umständen ist aus Platzgründen der Velotransport im Fahrzeug nicht möglich oder eingeschränkt. Beachten Sie bitte allfällige Hinweise im Fahrplan.
  • Rollstühle und Kinderwagen sind immer vortrittsberechtigt. Zudem steht die Sicherheit der anderen Fahrgäste im Vordergrund. In den Durchgängen dürfen keine Velos stehen. Ebenfalls sind die Ein- und Ausgänge freizuhalten. Im Zweifelsfalle entscheidet das Fahrpersonal über die Velomitnahme.
  • Es besteht keine Mitnahmegarantie: Sollte das Velo aus Platzgründen nicht mitgeführt werden können, muss auf einen späteren Kurs ausgewichen werden.
    • Linien ohne Velotransport: Es gibt Linien, auf denen kein Velotransport möglich ist. Sie sind im Online-Fahrplan mit entsprechendem Piktogramm gekennzeichnet.
  • Velomitnahme auf reservationspflichtigen Linien

    Während der Sommersaison von Mai bis Oktober gilt auf ausgewählten touristischen Postauto-Linien ab 2025 eine Reservationspflicht für Velos. Diese Linien haben über die ganze Velo-Saison ein hohes Velo-Aufkommen, mit der Reservationspflicht werden unerwartete Enttäuschungen wegen zu wenig Kapazitäten vermieden. Ihr Vorteil: Sie sichern sich so die Mitnahmegarantie für Ihr Velo.

  • Mit diesem Piktogramm sind im Fahrplan die reservationspflichtigen Linien in der App SBB Mobile, sbb.ch oder auf postauto.ch gekennzeichnet.

  • Die Veloplatz-Reservationspflicht gilt jeweils im Sommer in Graubünden, in der Zentralschweiz, im Berner Oberland, im Wallis und vereinzelt in der Romandie und in der Ostschweiz. In der Regel dauert die Sommersaison von Anfang Mai bis Oktober. Vorläufig noch ausgenommen von der Pflicht ist das Tessin.

    Reservieren Sie Ihren Velo-Transportplatz bequem via SBB-App, SBB-Webshop oder an einem Schalter.

    Sie bezahlen pro Reservation CHF 2.00 (zusätzlich zum Velo-Ticket oder -Abo). Dieser Betrag gilt für einen ganzen Reiseweg, also beispielsweise von Zürich nach Lenzerheide mit Zug und Postauto.

    Was gilt bei Spezialvelos?

    • Zusammengeklappte oder in Tragtaschen verpackte Velos gelten als Handgepäck und werden kostenlos befördert. Dazu eigenen sich spezielle Transporthüllen, beispielsweise den TranZBagTarget not accessible. Diese Transporthüllen sind an den Gepäckaufgabestellen einiger Bahnhöfe oder online bei der SBB erhältlich.
    • Trottinett/Elektro-Trottinett bis 30 cm Raddurchmesser des grössten Rades (kleiner als 12 Zoll) unabhängig davon ob zusammengeklappt oder nicht gelten als Handgepäck und werden unentgeltlich befördert.
      Trottinett/Elektro-Trottinett ab 30 cm Raddurchmesser werden gleichbehandelt wie begleitete, unverpackte Velos und sind kostenpflichtig.
    • Spezialvelos (z.B. Tandem, Liegevelo, Dreirad), die nicht in die normalen Aufhängevorrichtungen passen oder länger als 2 m sind, können nicht transportiert werden. Dies gilt auch für Veloanhänger mit einer Breite ab 60 cm.

    Ticketinformationen

    Entdecken Sie eine Vielzahl von Tarifoptionen und Ermässigungen, die Ihnen je nach Ihren bereits vorhandenen Abos und Tickets zur Verfügung stehen. Unter Tickets finden Sie einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten, von denen Sie profitieren können.

     

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