Reisen mit Velo
PostAuto bringt Sie und Ihr Velo zum passenden Ausgangspunkt Ihrer Tour. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Veloselbstverlad sowie der reservationspflichtigen Linien.
Reisehinweise und Reservationspflicht
Während der Sommersaison von Mai bis Oktober gilt auf ausgewählten touristischen Postauto-Linien ab 2025 eine Reservationspflicht für Velos. Diese Linien haben über die ganze Velo-Saison ein hohes Velo-Aufkommen, mit der Reservationspflicht werden unerwartete Enttäuschungen wegen zu wenig Kapazitäten vermieden. Ihr Vorteil: Sie sichern sich so die Mitnahmegarantie für Ihr Velo.
Mit diesem Piktogramm sind im Fahrplan die reservationspflichtigen Linien in der App SBB Mobile, sbb.ch oder auf postauto.ch gekennzeichnet.
Die Veloplatz-Reservationspflicht gilt jeweils im Sommer in Graubünden, in der Zentralschweiz, im Berner Oberland, im Wallis und vereinzelt in der Romandie. In der Regel dauert die Sommersaison von Anfang Mai bis Oktober. Vorläufig noch ausgenommen von der Pflicht ist das Tessin.
In Agglomerationen, wo die Kundinnen und Kunden ihre Velos im Fahrgastraum des Postautos transportieren können, besteht ebenfalls keine Reservationspflicht. Beachten Sie bitte, dass Rollstühle und Kinderwagen vortrittsberechtigt sind.
Reservieren Sie ihren Velo-Transportplatz bequem via SBB-App, SBB-Webshop oder an einem Schalter.
Sie bezahlen pro Reservation CHF 2.00 (zusätzlich zum Velo-Ticket oder -Abo). Dieser Betrag gilt für einen ganzen Reiseweg, also beispielsweise von Zürich nach Lenzerheide mit Zug und Postauto.
Was gibt es beim Veloselbstverlad zu beachten?
- Aus Platzgründen ist der Velotransport unter Umständen nicht möglich oder eingeschränkt. Beachten Sie bitte allfällige Hinweise im Fahrplan.
- Die Sicherheit der anderen Fahrgäste steht im Vordergrund. Rollstühle und Kinderwagen sind vortrittsberechtigt.
- Die Velos müssen vom Fahrgast selbst verladen werden.
- Es besteht keine Mitnahmegarantie: Sollte das Velo aus Platzgründen nicht mitgeführt werden können, muss auf einen späteren Kurs ausgewichen werden.
Was gilt bei Spezialvelos?
- Zusammengeklappte oder in Tragtaschen verpackte Velos gelten als Handgepäck und werden kostenlos befördert. Dazu eigenen sich spezielle Transporthüllen, beispielsweise den TranZBagTarget not accessible. Diese Transporthüllen sind an den Gepäckaufgabestellen einiger Bahnhöfe oder online bei der SBB erhältlich.
- Trottinett/Elektro-Trottinett bis 30 cm Raddurchmesser des grössten Rades (kleiner als 12 Zoll) unabhängig davon ob zusammengeklappt oder nicht gelten als Handgepäck und werden unentgeltlich befördert.
Trottinett/Elektro-Trottinett ab 30 cm Raddurchmesser werden gleichbehandelt wie begleitete, unverpackte Velos und sind kostenpflichtig. - Spezialvelos (z.B. Tandem, Liegevelo, Dreirad), die nicht in die normalen Aufhängevorrichtungen passen oder länger als 2 m sind, können nicht transportiert werden. Dies gilt auch für Veloanhänger mit einer Breite ab 60 cm.
Linien ohne Velotransport
Es gibt Linien, auf denen kein Velotransport möglich ist. Sie sind im Online-Fahrplan gekennzeichnet.
Ticketinformationen
Entdecken Sie eine Vielzahl von Tarifoptionen und Ermässigungen, die Ihnen je nach Ihren bereits vorhandenen Abos und Tickets zur Verfügung stehen. Unter Tickets finden Sie einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten, von denen Sie profitieren können.